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Gewalthilfegesetz

Bundesweite Umsetzung des Gewalthilfegesetzes

Im Jahr 2025 wurde das Gewalthilfegesetz in Deutschland verabschiedet, am 01.01.2027 startet die bundesweite Umsetzung.
Mit dem Gewalthilfegesetz wird erstmals ein bundesweiter Rechtsanspruch auf Schutz und Beratung bei häuslicher und geschlechtsspezifischer Gewalt geschaffen. Ziel ist es, ein „bedarfsgerechtes Hilfesystem“ aufzubauen – also ausreichend Frauenhäuser, Fachberatungsstellen und Unterstützungsangebote bereitzustellen.

Aktuell fehlen in Deutschland rund 14.000 Frauenhausplätze. Mit dem Inkrafttreten des Gewalthilfegesetzes stehen tiefgreifende Veränderungen in der Finanzierung von Frauenhäusern und Fachberatungsstellen bevor. Der Bund beteiligt sich bis 2036 mit 2,6 Milliarden Euro, um den Ländern den Ausbau der notwendigen Strukturen zu ermöglichen. Die konkrete Umsetzung und örtliche Ausgestaltung liegen allerdings bei den einzelnen Bundesländern.

Ziele des Gewalthilfegesetzes sind unter anderem:

• die Umsetzung der Istanbul-Konvention, die Deutschland verpflichtet, ausreichende Schutzplätze zur Verfügung zu stellen
• einen Rechtsanspruch auf Schutz und Beratung umsetzen
• Frauenhäuser und Fachberatungsstellen strukturell absichern
• bundesweit vergleichbare Standards schaffen
• die Finanzierung stärker auf Landesebene bündeln
• verbesserter Zugang zu Schutz – unabhängig vom Wohnort

Was ist neu?

1. Ein Rechtsanspruch auf Schutz und Beratung
Ab dem Jahr 2032 haben gewaltbetroffene Frauen und ihre Kinder einen gesetzlichen Anspruch auf Schutz (z. B. einen Platz im Frauenhaus) und auf fachliche Beratung. Das ist ein wichtiger Schritt, denn bisher gab es keinen bundesweit geregelten Anspruch.

2. Verpflichtung der Bundesländer
Die Bundesländer müssen ein ausreichendes Netz an Schutz- und Beratungsangeboten sicherstellen. Sie sind also dafür verantwortlich, dass es genügend Plätze, ausreichend Personal und passende Angebote gibt – auch barrierefrei und für unterschiedliche Bedarfe.

3. Kostenfreiheit
Schutz und Beratung dürfen für Betroffene nichts kosten. Frauen sollen nicht mehr befürchten müssen, dass sie für einen Aufenthalt im Frauenhaus selbst aufkommen oder später zur Kasse gebeten werden.

4. Qualitätsanforderungen an Einrichtungen
Frauenhäuser und Fachberatungsstellen müssen bestimmte fachliche Standards erfüllen – etwa qualifiziertes Personal, ein Schutzkonzept und geeignete Räumlichkeiten.

Das ist grundsätzlich ein wichtiger Schritt…
…denn jede dritte Frau in Deutschland erlebt im Laufe ihres Lebens körperliche oder sexualisierte Gewalt. Frauenhäuser und Fachberatungsstellen bieten Schutz, Beratung und Perspektiven – oft in existenziellen Krisensituationen.

Gewalt gegen Frauen ist kein Einzelfall, sondern ein strukturelles Problem. Der Schutz von Frauen und Kindern ist eine staatliche Verpflichtung – festgeschrieben unter anderem in der Istanbul-Konvention. Das Gewalthilfegesetz markiert einen historischen Schritt, um geschlechtsspezifische und häusliche Gewalt wirksam zu bekämpfen und Betroffenen flächendeckend Zugang zu Hilfsangeboten zu ermöglichen.

Allerdings stehen Frauenhäuser und Beratungsstellen derzeit vor großen Unsicherheiten – insbesondere mit Blick auf die Finanzierung ab 2027.

Umsetzung in Bayern – Fortschritt oder Finanzierungslücke?
Ab 2027 wird auch in Bayern – auf Grundlage des Gewalthilfegesetzes – die Finanzierung von Frauenhäusern neu geregelt. So wichtig die Zielrichtung ist – die konkrete Ausgestaltung ist noch nicht abschließend geklärt. Für Bayern wird eine landesrechtliche Regelung erst im Sommer erwartet.

Offene Fragen sind:

• Welche konkreten Kosten übernimmt künftig das Land?
• Welche Personalstellen werden finanziert?
• Wer trägt künftig Kosten, die bisher von Stadt und Landkreis übernommen wurden? – oder entfallen sie?
• Wie werden steigende Bedarfe berücksichtigt?
• Wird der notwendige Ausbau der Frauenhausplätze tatsächlich finanziert?

Gerade im Personalbereich bestehen große Unsicherheiten. Nach aktuellem Stand ist zu befürchten, dass Stellen oder Aufgaben, die bislang durch kommunale Mittel abgesichert waren, künftig nicht automatisch durch Landesmittel wie bisher finanziert werden. Ein Gesetz schafft einen Rahmen – aber es garantiert noch keine vollständige Finanzierung der realen Bedarfe vor Ort. Diese offenen Fragen betreffen nicht nur einzelne Einrichtungen, sondern nahezu alle Frauenhäuser und Beratungsstellen in Bayern.

Was bedeutet das konkret für das Frauenhaus Kempten?

Viele Frauenhäuser – so auch das Frauenhaus Kempten – sind als autonome, gemeinnützige Träger organisiert. Sie arbeiten parteipolitisch unabhängig und frauenpolitisch engagiert. Ihre Stärke liegt in:

• niedrigschwelliger Zugänglichkeit
• parteilicher Beratung im Sinne der betroffenen Frauen
• flexiblen, bedarfsorientierten Strukturen
• enger regionaler Vernetzung

Diese Autonomie braucht eine stabile finanzielle Grundlage.
Bislang wird das Frauenhaus Kempten neben staatlichen Mitteln auch durch die Stadt Kempten und den Landkreis Oberallgäu mitfinanziert. Diese Beteiligung ist ein entscheidender Baustein für:

• Personalstellen
• Rufbereitschaften
• Teile der Hauswirtschaft
• Praktikantinnen und Werkstudentinnen
• die Sicherstellung der Qualität und Erreichbarkeit unseres Angebots
• pädagogische Angebote für Frauen und Kinder zur Stabilisierung

Ab 2027 wird die Verantwortung vollständig auf die Bayerische Staatsregierung übergehen. Gleichzeitig zeichnet sich ab, dass die Stadt Kempten und der Landkreis Oberallgäu die Finanzierung in ihrer bisherigen Form einstellen werden.

Für uns bedeutet das:

• Wegfall kommunaler Mittel, die über die letzten Jahrzehnte verlässlich und auskömmlich für eine stabile Finanzierung gesorgt haben
• Entstehung einer erheblichen Finanzierungslücke (z.B. bei den Personalkosten), die der autonome Trägerverein allein nicht schließen kann
• Unsicherheit darüber, ob und in welchem Umfang Personal- und Strukturkosten getragen werden

Hier zeigt sich strukturelles Problem: Wenn Verantwortung zwischen staatlichen Ebenen verschoben wird, ohne dass die tatsächlichen Kosten vollständig abgesichert sind, entstehen Finanzierungslücken. Bei der derzeitigen Entwicklung bleibt die Verantwortung allein bei den Trägern der Einrichtungen, in unserem Fall ein kleiner autonomer Verein.

Warum das problematisch ist

Gewalt verschwindet nicht durch eine Neuordnung der Zuständigkeiten!
Die Zahl der schutzsuchenden Frauen bleibt hoch. Gleichzeitig fordert die Istanbul-Konvention sogar einen Ausbau der Frauenhausplätze. Wenn kommunale Mittel wegfallen, ohne vollständig ersetzt zu werden, drohen strukturelle Unterfinanzierung, steigender Druck auf das Personal, Einschränkungen bei Angeboten und Qualitätsverluste.

Unsere Botschaft

Die kommenden Monate sind entscheidend. Mit der bayerischen Gesetzgebung, die für den Sommer angekündigt ist, werden die konkreten Rahmenbedingungen festgelegt.

Wir möchten, dass die Öffentlichkeit versteht:
• Gewaltschutz ist ein komplexes System, das nur mit stabilen Strukturen funktioniert.
• Eine Reform kann Fortschritt bedeuten – und neue Unsicherheiten schaffen.
• Die Qualität des Schutzes vor Ort hängt davon ab, ob Finanzierungslücken vermieden werden.

Das Frauenhaus Kempten steht – wie viele Einrichtungen in Bayern – vor einer Phase der Unklarheit. Unser Ziel ist es, auch künftig verlässlich Schutz, Beratung und Unterstützung bieten und dabei den jetzigen Standard erhalten zu können.

Sicherheit darf keine Frage von Zuständigkeiten sein. Gewaltschutz braucht klare politische Entscheidungen – und gemeinsame Verantwortung.

Damit das Gewalthilfegesetz tatsächlich zu einer Verbesserung führt, braucht es:

✔ Vollständige Finanzierung
Klare Regelungen zu Personal-, Sach- und Strukturkosten.
✔ Gemeinsame Verantwortung
Gewaltschutz bleibt eine Aufgabe von Land und Kommunen.
✔ Ausbau statt Kürzung
Mehr Schutzplätze, barrierefreie Zugänge, stabile Beratungsangebote.
✔ Planungssicherheit
Mehrjährige Finanzierungszusagen und sichere Arbeitsbedingungen.
Gewaltschutz ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe.
Kommunen tragen weiterhin Verantwortung – auch wenn sich Finanzierungsstrukturen verändern.
Wir setzen uns dafür ein, dass das Frauenhaus Kempten auch ab 2027 verlässlich finanziert, personell stabil, qualitativ gesichert und bedarfsgerecht ausgestattet bleibt. Denn Sicherheit darf keine Frage von Zuständigkeiten sein!

FAQ – Häufige Fragen zum Gewalthilfegesetz

Was ist die Istanbul-Konvention?

Die Istanbul-Konvention ist ein völkerrechtlicher Vertrag des Europarates zum Schutz vor Gewalt gegen Frauen. Deutschland ist verpflichtet, ausreichend Schutzplätze bereitzustellen und wirksame Maßnahmen gegen Gewalt umzusetzen.

Woher kommt der Name?

Die Konvention wurde am 11. Mai 2011 vom Europarat in Istanbul verabschiedet und wird daher Istanbul-Konvention genannt. 41 Staaten haben sie seitdem unterschrieben.

Bedeutet das Gewalthilfegesetz automatisch mehr Geld für Frauenhäuser?

Nicht automatisch. Das Gesetz schafft einen Rahmen. Entscheidend ist, wie die Finanzierung konkret ausgestaltet wird – insbesondere auf Landesebene.

Warum reicht es nicht, wenn das Land Bayern die Verantwortung übernimmt?

Es ist noch völlig unklar, in welcher Höhe bestehende Kosten vom Land übernommen werden. Wenn die Stadt Kempten und der Landkreises Oberallgäu ihre bisherigen Mittel komplett streichen, entsteht eine Finanzierungslücke.

Sind nur einzelne Frauenhäuser betroffen?

Nein. Die Unsicherheit betrifft viele Frauenhäuser und Beratungsstellen in Bayern. Die genaue Ausgestaltung der Landesregelung wird für alle Einrichtungen entscheidend sein.

Bedeutet das, dass das Frauenhaus Kempten schließen muss?

Nein. Unser Ziel ist es ausdrücklich, das Fortbestehen unserer Einrichtung und unser Angebot langfristig zu sichern. Aber ohne klare und ausreichende Finanzierung entstehen strukturelle Risiken.

Warum ist kommunale Beteiligung wichtig?

Frauenhäuser sind wohnortnahe Schutzräume. Kommunen tragen Verantwortung für die soziale Infrastruktur vor Ort. Gewaltschutz ist Teil kommunaler Daseinsvorsorge.

Was können Bürger*innen tun?

• Informieren
• Nachfragen
• Politische Vertreter*innen auf das Thema ansprechen
• Sich öffentlich für verlässlichen Gewaltschutz einsetzen

Kernaussagen auf einen Blick
• Das Gewalthilfegesetz kann ein wichtiger Fortschritt sein – wenn es vollständig finanziert wird.
• Derzeit ist unklar, welche Kosten das Land Bayern ab 2027 tatsächlich übernimmt.
• Wenn Kommunen ihre Finanzierung einstellen und Mittel nicht vollständig ersetzt werden, entsteht eine gefährliche Lücke.
• Besonders betroffen sind Personalstellen, Fachkräftesicherung und strukturelle Qualität.
• Gewaltschutz bleibt eine gemeinsame Verantwortung von Land und Kommunen.
• Ohne Planungssicherheit riskieren Frauenhäuser langfristige Instabilität.